Vorsorgeauftrag / KESB
- Selbstbestimmung statt Fremdbestimmung: Mit einem Vorsorgeauftrag können Sie selbst bestimmen, wer im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit Entscheidungen für Sie trifft
- Ausfertigung von Vorsorgeaufträgen und Beratung über die möglichen Gestaltungsvarianten
- Beratung über Rechtsfolgen der Urteilsunfähigkeit
- Beratung bei kindes- und erwachsenenschutzrechtlichen Massnahmen