Vorsorgeauftrag / KESB

  • Selbstbestimmung statt Fremdbestimmung: Mit einem Vorsorgeauftrag können Sie selbst bestimmen, wer im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit Entscheidungen für Sie trifft
  • Ausfertigung von Vorsorgeaufträgen und Beratung über die möglichen Gestaltungsvarianten
  • Beratung über Rechtsfolgen der Urteilsunfähigkeit
  • Beratung bei kindes- und erwachsenenschutzrechtlichen Massnahmen